Dauer-Grabpflege
Dauer-Grabpflege
Als Vertragspartner der Genossenschaft der Friedhofsgärtner Düsseldorf bieten wir Ihnen für die langfristige Pflege Ihrer Grabstätte die Möglichkeit einer sogenannten Dauergrabpflege.
Diese kann entweder als laufender Pflegevertrag oder als Vorsorgesicherheit nach dem eigenen Ableben abgeschlossen werden.
Die Tage des Lebens mögen endlich sein, doch die Erinnerung bleibt auf ewig.
Die Dauergrabpflege wird über mindestens 5 Jahre oder sogar bis zum Ende der Ruhezeit vereinbart. Sämtliche Leistungen werden auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt, so dass alle Ihre Vorstellungen und Wünsche erfüllt werden.
Wir bieten Dauergrabpflege auf hohem Niveau, welche regelmäßig durch die Genossenschaft der Friedhofsgärtner Düsseldorfer kontrolliert wird.
Diese legt darüber hinaus für jeden Vertrag ein Treuhandkonto an und verwaltet treuhänderisch die Vertragssumme über die festgelegte Laufzeit. Mit den jährlich anfallenden Zinserträgen werden mögliche Kostensteigerungen ausgeglichen, so dass in der Regel während der gesamten Laufzeit keinerlei Nachzahlungen anfallen.

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Eine Dauergrabpflege beinhaltet:
- die gärtnerische Anlage der Grabstätte
- eine laufende Betreuung in Form von Säuberung, Beschneiden und Gießen
- die zuverlässige Erneuerung nach Einsenkungen und Nachbeerdigungen
- die garantierte Neuanlage in vereinbarten Abständen
sowie optional nach Vereinbarung:
- jahreszeitliche Wechselbepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen
- festlicher Grabschmuck zu Allerheiligen und Totensonntag
- frische Blumen und Gestecke zu besonderen Gedenktagen
- Grabeindeckung mit Tannengrün
- Steinmetzarbeiten
- Kerzenservice
Die Dauergrabpflegevereinbarung bietet viele Vorteile:

- individuelle Leistungsvereinbarung bei Vertragsabschluss
- regelmäßige Überprüfung der Pflegeleistungen
- keine Nachzahlungen – Preissteigerungen während der Vertragslaufzeit werden durch Zinserträge gedeckt
- Ersatz eingegangener oder gestohlener Pflanzen
- Beseitigung von Wild-und Einsenkschäden
- automatische Regelung der Friedhofsgärtner- Nachfolge bei Betriebsaufgabe
- mündelsichere Anlage des eingezahlten Geldes
Diese Sorge beschäftigt heute viele Menschen.
Wer wird sich später um meine Grabstelle kümmern?
Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch, falls Sie nicht zum Jahresende kündigen.
Die Leistungen sind frei mit dem Friedhofsgärtner vereinbart und können auch während der Laufzeit abgewandelt werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils rückwirkend; Zahlweise wahlweise jährlich, halbjährlich oder auch vierteljährlich
Entscheiden Sie selbst:

Die Laufzeit kann frei gewählt werden (mind. 5 Jahre) und gilt meist für die gesamte Grabnutzungsdauer.
Die Leistungen werden individuell vereinbart und von dem Friedhofsgärtner über die gesamte Vertragsdauer ausgeführt.
Der vereinbarte Betrag wird einmalig zu Vertragsbeginn fällig und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Es werden keine Nachzahlungen erhoben.
Die Pflanz-und Pflegeleistungen werden regelmäßig kontrolliert.
Adresse
Friedhöfe
Partner
Leistungen
Rainer Höterkes e.K.
Necklenbroicher Str. 104 a
40667 Meerbusch-Büderich
Telefon 02132-5588
Telefax 02132-10846
Meerbusch-Büderich
Meerbusch-Osterath
Meerbusch-Lank
Meerbusch-Strümp
Krefeld-Stratum
Kaarst
Kaarst-Vorst
Düsseldorf-Heerdt
Friedhofsgärtner Düsseldorf
